Geschäftsbedingungen
Der Abschuss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Aufenthalt bestellt und zugesagt ist.
Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Unsere gelockerten Stornobedingungen für Ferienhäuser oder Reitferien/Reiturlaub
- Kostenlose Stornierung bis 45 Tage vor Reiseantritt
- 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 €.
- 29 bis 10 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 50 % des gesamten Reisepreises
- ab 9 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 70 % des gesamten Reisepreises
- bei der Anreise ist der gesamte Reisepreis zu zahlen.
- Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung!
Stornobedingungen für Gruppenreisen: Im Falle der Stornierung einer fest vereinbarten Buchung können wir auf eine Ausfallenschädigung in Höhe von 60 % des Gruppenreisepreises des Reisepreises nur verzichten, wenn es uns gelingt, die Unterkunft wieder zu vermieten.
Dieses ist leider kurzfristig nicht immer möglich.
Die Bedingungen für eine kostenlose Stornierung wird individuell vereinbart.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung!
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dannenberg